Die Stiftung BaselMedia hat zum Zweck, die regionale Meinungsvielfalt und Zusammengehörigkeit zu fördern. Sie kann insbesondere regionale Medien und verwandte Dienste betreiben, sich daran beteiligen oder diese unterstützen. Diese sollen Gewähr bieten für eine unabhängige Meinungsbildung, qualitativ hochstehende Berichterstattung und breiten Bevölkerungsschichten eine ansprechende Kommunikationskultur garantieren.
- Sie ist unabhängig von Verlegern, Firmen, Institutionen oder Parteien.
- Sie ist Inhaberin der Konzession für ein regionales Fernsehen im Versorgungsgebiet Basel: Kanton Basel-Stadt, Kanton Basel-Land, Bezirke Thierstein und Dorneck (Kanton Solothurn) und Bezirke Rheinfelden und Laufenburg (Kanton Aargau)
- Sie ist Eigentümerin des Kabelnetzes, das von der Balcab AG Basel erstellt wurde.
- Sie bestimmt die Programme, die in das Kabelnetz eingespeist werden.
- Sie beaufsichtigt den Programmbetrieb in ihrem Kabelnetzt.
Das Kabelnetz Basel
Es besteht eine Vereinbarung zwischen der Stiftung BaselMedia und Sunrise UPC. Das Kabelnetz versorgt die Gemeinden Basel, Allschwil und Schönenbuch. In Anpassung an das neue bundesgesetzliche Radio-, Fernseh- und Fernmelderecht schloss die Stiftung Kabelnetz Basel (heute Stiftung BaselMedia) mit der Netzbetreiberin Balcab AG (heute Sunrise UPC) per 1. Januar 1998 eine Vereinbarung ab, welche seither das Rechtsverhältnis zwischen den beiden Partnern regelt:
- Das Kabelnetz Basel gehört eigentumsmässig seit dem 1. Januar 1998 für eine feste Dauer von 30 Jahren der Stiftung BaselMedia. Das Eigentum geht am 1. Januar 2028 unbeschwert an Sunrise UPC über.
- Sunrise UPC betreibt, unterhält und bewirtschaftet das Kabelnetz Basel auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung.
- Sunrise UPC leistet der Stiftung bis 2027 jährlich einen inflationsindexierten Grundbetrag von CHF 1.5 Millionen. Gemäss Vereinbarung ergänzt Sunrise UPC den Grundbetrag bis 2010 mit degressiv verlaufenden Zusatzbeiträgen. Die Stiftung verwendet diese Zahlungen grundsätzlich für die Finanzierung des Basler Regionalfernsehs.
- Zur Verwirklichung des Vertragszwecks unterstützen sich die Stiftung und Sunrise UPC gegenseitig. Im Besonderen wirkt die Stiftung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Aspekte mit, bei der Festlegung des Programmangebots im Radio- und Fernsehbereich im Verbreitungsgebiet des Kabelnetzes Basel.